Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsverzicht
Teilnahmebedingungen
Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Motorräder, die nur im Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden). Die Maschine muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen. Bei keinem Training dürfen Reifen gefahren werden die älter als 4 Jahre sind. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er in körperlicher und psychischer Hinsicht geeignet ist, an der gesamten Veranstaltung teilzunehmen. Der Veranstalter behält sich vor, in zweifelhaft erscheinenden Fällen die körperliche und psychische Eignung zu überprüfen und ggfs. festzustellen, dass dem Teilnehmer bei Nichteignung die Teilnahme versagt wird. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Dies gilt auch gegenüber Käufern eines Gutscheines. Außerdem müssen die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit besonderer Rücksprache im Vorfeld der Veranstaltung mit der Organisation möglich. Sollten bei der Veranstaltung Foto‑ oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so erklären sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung auch im Internet, dieser Aufnahmen, durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden. Die Strecke muss zügig befahren werden. Anhalten, auf der Rennstrecke umdrehen, in Gegenrichtung oder rückwärts fahren ist verboten. Die Piste darf von keiner Person überquert und die vom Sicherheitszaun begrenzte Zone nicht übertreten werden. Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Das ADAC Rennstreckentraining by Doc-Scholl und alle eigenen Doc-Scholl Veranstaltungen haben zum Ziel, das Fahrkönnen und die Fahrzeugbeherrschung des Teilnehmers zu verbessern.
Anmeldung / Anmeldeschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss online mit entsprechendem Anmeldeformular an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang dieser Teilnehmergebühr gültig. Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum der Online-Anmeldung. Im Falle der Stornierung sind für die Berechnung aller Fristen – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. In jedem Falle werden bei einem Rücktritt eines Teilnehmers pauschal Bearbeitungskosten in Höhe von mindestens Euro 50,- pro Person berechnet. Darüber hinaus stehen dem Veranstalter im Rücktrittsfall des Teilnehmers folgende Zahlungen zu: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnahmepreises, mindestens jedoch 50,- Euro Bearbeitungsgebühr, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % des Teilnahmepreises, bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmepreises, ab 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 100 % des Teilnahmepreises. Erscheint der Teilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung, kündigt er am Tage des Trainingsbeginns oder aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind oder muss er von der Teilnahme am Training oder dessen Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält der Veranstalter den vollen Vergütungsanspruch.
Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Anmeldeschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme wie etwa höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder von Behörden angeordnete Maßnahmen dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.
Haftungsregelungen
Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
• den ADAC e.V.,
• die ADAC Beteiligungs- und Wirtschaftsdienst GmbH, die ADAC Tochtergesellschaften, die ADAC Regionalclubs und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter sowie
• die Firma Doc Scholl Fahrertraining
• den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Rennstreckeneigentümer
• Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
• den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
• die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Gegen
• die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
• den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Dies git nur soweit die entstandenen Schäden nicht durch eine Versicherung des Teilnehmers/Fahrzeughalters abgedeckt ist.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder für das Rennstreckentraining festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen. Für den Fall, dass dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, stellt der Teilnehmer den oben genannten Personenkreis von jeglichen Schadenersatzforderungen des Fahrzeugeigentümers frei
Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Der ADAC e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
Versicherungen
Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings sowie der Haftungsregelungen an der Veranstaltung teil. Es wird seitens des Veranstalters empfohlen, dass die Teilnehmer überprüfen, ob ausreichender Versicherungsschutz für die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, insbesondere hinsichtlich seiner Unfallversicherung und der medizinischer Versorgung besteht, , und ggf. zusätzlicher Versicherungsschutz eingeholt wird. Für Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportversicherung Pflicht.
Flaggensignale
Jeder Teilnehmer hat sich über die gültigen Flaggensignale selbstständig zu informieren: Rote Flagge = Training ist abgebrochen, Runde langsam zu Ende fahren. Gelbe Flagge = Vorsicht, Geschwindigkeit reduzieren.
Bei beiden Flaggen = Absolutes Überholverbot.
Entbindung von der Schweigepflicht, Datenschutz und Foto- und Filmaufnahmen
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorradsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, Leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Motorradsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro.
Ich/wir willige(n) ein, dass der ADAC e.V. und Doc-Scholl Fahrertraining meine/unsere in den Antragsformularen sowie in den laufenden Veranstaltungen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Vertragsabwicklung, Übermittlung an Veranstalter und Hotels, statistische Zwecke und Veranstaltungswerbung.
Ich/wir willige(n) ein, dass der ADAC e. V., Doc-Scholl Fahrertraining und von ihm Beauftragte während der Veranstaltungssaison Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt, die mich/uns, meine/unsere Stimme oder mein/unser Fahrzeug (Motorrad) darstellen bzw. wiedergeben. Ich/wir räume(n) dem ADAC e. V., Doc-Scholl Fahrertraining sowie den mit dem ADAC und Doc-Scholl Fahrertraining verbundenen Unternehmen und Serienpartnern kostenlos honorarfrei das zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, diese Aufnahmen in Printmedien, oder im Internet (auch im Rahmen von sozialen Netzwerken), im Fernsehen oder im Radio zum Zweck der Berichterstattung über oder Werbung für die Veranstaltungsreihe zu verwenden. Mit den Aufnahmen dürfen der ADAC, Doc-Scholl Fahrertraining und die mit ihm verbundenen Unternehmen und Serienpartnern auch räumlich und zeitlich unbefristet für ihre anderen Leistungen werben.
Diese Einwilligungen können Sie jederzeit unter der Fax-Nummer 089 / 7676 4430 oder jasmin.singer-scherhammer@adac.de oder info@doc-scholl.de widerrufen. Falls eine oder beide Einwilligungen nicht erteilt oder widerrufen wird ist eine Teilnahme an diesen Veranstaltungen nicht (mehr) möglich.
Der ADAC e.V. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
FREISTELLUNGSERKLÄRUNG BEI FILM-/ FOTO-PRODUKTIONEN und Datenschutzhinweise
Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den ADAC und Doc-Scholl-Fahrertraining. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über -die Veranstaltung, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print-, Radio-, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere ADAC-und Doc-Scholl Fahrertraining Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung.
Ich willige ferner ein, dass der ADAC und Doc-Scholl meine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet:
Veröffentlichung von Teilnehmer- und Ergebnislisten (auch im Internet), Übermittlung an das gebuchte Hotel, Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an den ADAC und Doc-Scholl Fahrertraining).
Zusätzlich bin ich damit einverstanden auch per eMail über weitere Veranstaltungen der des ADAC e.V. und Doc-Scholl Fahrertraining informiert zu werden.
Hinweis
Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Die Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft unter der Fax-Nummer 089 / 7676 4430 oder jasmin.singer-scherhammer@adac.de oder info@doc-scholl.de widerrufen. Wenn der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich.
1) ADAC Gruppe (das sind die ADAC Stiftung, die ADAC SE mit den mit ihr verbundenen Unternehmen: ADAC Schutzbrief Versicherungs-AG, ADAC Rechtsschutz Versicherungs-AG, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Verlag GmbH & Co. KG und ADAC Touring GmbH, sowie der ADAC e.V. als Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit den mit ihnen verbundenen Unternehmen: ADAC Luftrettung gGmbH sowie die ADAC Autoversicherung AG