Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrertrainings mit dem ADAC

Teilnahmebedingungen

Das Fahrzeug der Teilnehmer muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein (mit Ausnahme der Motorräder, die nur im Rahmen der Renntrainings eingesetzt werden, hier gelten die internationalen Sportgesetze). Die Maschine muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden, eine gültige Hauptuntersuchung besitzen (TÜV) und genügend Reifenprofil (mindestens 3 mm) aufweisen. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorradschutzkleidung, sowie Integralhelm, Motorrad-Handschuhe und Stiefel (Schaftstiefel - keine Schuhe mit offenliegenden Schnürungen oder Turnschuhe) zu tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Die Teilnahme setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht). DerADAC wird vor Beginn des jeweiligen Trainings prüfen und eine Feststellung darüber treffen, ob der Teilnehmer die Mindestvoraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt und sich vorbehalten, bei Nichteignung die Teilnahme zu versagen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Dies gilt auch gegenüber Käufern eines Gutscheines.

Außerdem werden die Teilnehmer den Anweisungen der Instruktoren stets Folge leisten. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so erklären sie sich durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden. Das ADAC Rennstreckentraining hat zum Ziel, das Fahrkönnen und die Fahrzeugbeherrschung des Teilnehmers zu verbessern.

Anmeldung / Nennungsschluss

Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem vorgeschriebenen Anmeldungsabschnitt an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung der Teilnehmergebühr oder Abbuchungserklärung (Abbuchung erfolgt ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung) erfolgen. Die Anmeldung ist erst nach Eingang des Nenngeldes gültig. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung (Bei freien Teilnehmerplätzen können auch noch später eingehende Anmeldungen berücksichtigt werden). Es gilt das Datum des Poststempels. lm Falle der Stornierung (diese kann nur schriftlich erfolgen) vor Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € erhoben. Erfolgt die Stornierung nach dem Anmeldeschluss, werden 200,- € Stornokosten zuzüglich Stornogebühr der Hotelkosten berechnet. Der Mehrbetrag der Teilnehmergebühr wird erstattet. Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 5 Tage vor der Veranstaltung, wird die volle Teilnehmergebühr berechnet. Kosten, die das Hotel nicht berechnet, werden erstattet.

Änderung / Absage

Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnehmergebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme wie etwa höhere Gewalt, Sicherheitsgründe oder von Behörden angeordnete Maßnahmen dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen, mit Ausnahme von grob fahrlässigen bzw. vorsätzlich verursachten Sach- und Vermögensschäden.

Haftungsregelungen

Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Rennstreckentrainings auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von Ihnen be- nutzten Fahrzeug verursachten Schäden.